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Abbildung: Sachverständiger bei Classic Data: - Spezialisten für kassische Fahrzeuge
Wir erstellen Kfz-Gutachten und Kfz-Bewer- tungen seit fast 20 Jahren. Tätig sind wir überwiegend im Raum Mayen-Koblenz, Koblenz Stadt, Boppard, Neuwied und im
Rhein-Lahn-Kreis.
Abbildung: Mitglied im BVSK e.V. - Sachverband rund um das Automobil
Der Geschädigte ist gut beraten, einen Sachverständigen SEINER WAHL
zu beauftragen!
Beispiel:
Erst vor Kurzem zahlte eine Versicherung einem unserer Kunden 3.283,19 €, aufgrund eines Gutachtens, welches ein Sachverständiger erstellte, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden war.
Dem ging voraus, dass der Kunde auf Verlangen der Versicherung einen Kostenvoranschlag in seiner Fachwerkstatt erstellen ließ. Diese bezifferte den Schaden mit ausgewiesenen Reparaturkosten auf 4.345,79 €. Der Anspruch- steller schickte den Kostenvoranschlag an die Versicherung zwecks telefonisch zugesagter Abrechnung. Die Versicherung überprüfte den Kostenvoranschlag der Werkstatt und ließ das Fahrzeug durch den hauseigenen Sachverständigen nachbesichtigen. Der erstellte ein Schadengutachten in der Höhe von 3.383,19 € Reparaturkosten und ohne merkantile Wertminderung.
Über die Reparaturwerkstatt wurde der Kontakt zu uns vermittelt.
Wir erstellten ein Schadengutachten mit ausgewiesen Reparaturkosten von 4.532,93 € und einer merkantilen Wertminderung von 400,00 €.
In Verbindung mit einem Verkehrsrechtsanwalt erhielt unser Kunde die Reparaturkosten von 4.532,93 € zuzüglich merkantiler Wertminderung
von 400,00 € plus Nutzungsausfallentschädigung inkl. unseres Sachverstän- digenhonorars und die Kosten seines Rechtsanwaltes ausgezahlt.
Allein durch die Hilfe eines freien und unabhängigen Sachverständigen zahlte die Versicherung 1.649,74 € nach!
Möchten Sie auf das Geld verzichten? Doch sicher nicht, oder?!
DEUTSCHLANDWEIT:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtverischerung die Kosten - auch die des Kfz-Sachverständigen, weil nach aktueller Rechtsprechung die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen.
Der Geschädigte muss immer wieder so gestellt werden, als sei der Schaden nicht eingetreten. Alle Kosten, die mit der Schadenregulierung in Verbindung stehen, muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung ausgleichen.