UNFALLHILFE IN DER PRAXIS

Am Unfallort gibt es zuerst einmal Wichtigeres zu tun, als unseren UNFALL-ZETTEL aus dem Handschuhfach zu ziehen. Die Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten. Doch dann könnte der Unfallzettel Ihnen eine Hilfe sein:

TIPP
Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen. 
Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Zettel öffnen (149 KB), ausdrucken und ins Auto legen – so sind Sie schon für die ersten Schritte nach einem Unfall gewappnet.

No​tieren Sie

BESTEHEN SIE AUF IHR RECHT          

... dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.